Gemeindeblatt Meldungen

Mitteilungsblatt Ausgabe 01 / 2016

08.01.2016 17:27 von MGV Liederkranz 1905 e.V. Neudorf (Kommentare: 0)

Musik und vor allem Gesang ist die Grundlage und Ausgangspunkt aller Erziehung und Bildung

Mit diesen Worten von Johann Wolfgang von Goethe laden wir herzlich alle Chorinteressierten zu den Proben unseres Männer- oder Frauenchors ein. Alle, die unser Gala-Konzert erleben durften, konnten erfahren, wie schön Singen sein kann. Leihen Sie uns ihre Stimme! Probentermine: Männerchor mittwochs und Frauenchor donnerstags jeweils 19.30 Uhr.

Während der Frauenchor bereits heute mit den Proben beginnt, in deren Mittelpunkt das Musicalprojekt WunderFrauen im März steht, treffen sich die Meistersänger erst am 13.01.2016. Der Männerchor hat sich 2016 nach längerer Abstinenz wieder zu zwei interessanten Chorwettbewerben gemeldet. Im Mittelpunkt der Proben wird nun das Chorwerk Ubi Caritas aus der Feder des jungen Norweger Komponisten Ola Gjeilo stehen.

Sterne im Advent

Beim Kirchenkonzert des GV 1873 e.V. Ru0heim am dritten Advent konnte der Liederkranz-Männerchor als Gastchor im Rußheimer Gotteshaus begeistern – so die BNN in ihrer Hardt-Ausgabe am 16.12.2015. Mit seinen Chorvariationen abwechselnd mit kleinem und großem Männerchor – teilweise am Piano von Chorleiter Andreas Burghardt begleitet – erfreute der stimmenstarke Neudorfer Partnerchor die Konzertbesucher.

Geburtstagsjubilare im letzten Monat des Jahres 2015

Im Dezember durften wir zu besonderen Ehrentagen unseren fördernden Mitgliedern Siegfried Decker, Helmut Heil, Klaus Heilig, Reiner Heilig herzlich gratulieren. Herzliche Glückwünsche gingen auch an Walter Petermann nach Bruchsal.

Nachruf

Der MGV Liederkranz Neudorf musste im Dezember Abschied nehmen von seinem Ehrenmitglied

Josef Knoch

Anlässlich 110 Jahre im rhythmus der chormusik! im vergangenen Jahr durften wir ihn für 25 Jahre Vereinstreue auszeichnen.

Unserem stets hilfsbereiten Freund und Förderer werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Hinterbliebenen.

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